Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patienten. DMP sollen durch gezieltes Versorgungsmanagement in Form standardisierter Behandlungs- und Betreuungsprozesse dazu beitragen die Behandlung chronischer Erkrankungen über deren gesamten Verlauf zu verbessern. Sie sollen Beeinträchtigungen durch die Erkrankung lindern und Folgerkrankungen reduzieren. Ziel ist es, die Behandlung über die Grenzen der einzelnen Leistungserbringer hinweg zu koordinieren, eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und bestehende Versorgungsmängel (Über-, Unter- und Fehlversorgung) abzubauen. Die Programme basieren auf wissenschaftlich gesicherten aktuellen Erkenntnissen (medizinische Evidenz).
Die Teilnahme an einem DMP ist freiwillig. Circa 5,9 Millionen chronisch kranke Patienten sind in einem oder mehreren DMP eingeschrieben (Stand Juni 2011).
Aktuell gibt es für folgende sechs Erkrankungen ein DMP:
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor der DMP ist die Mitarbeit des Patienten nach Vereinbarung von individuellen Therapiezielen und seine Teilnahme an intensivierter Patienteninformation und Beratung, z.B. Schulungen und Präventionsangeboten und seine Teilnahme an regelmäßigen Verlaufskontrollen. Die Schnittstellen zwischen Haus- und Facharzt werden genau definiert.
Ein Kernelement der DMP ist die Qualitätssicherung. Daten werden in standardisierter Form erhoben, in gemeinsamen Einrichtungen von Krankenkassen und Leistungserbringern gesammelt und unter der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes evaluiert.
Über Feedbackberichte erhält der Leistungserbringer eine Möglichkeit zur Einschätzung der Versorgungslage seiner eigenen Patienten und die Einordnung seiner Prozess- und Ergebnisqualität im Vergleich zum Durchschnitt aller teilnehmenden Leistungserbringer.
Die Krankenkassen schaffen die Rahmenbedingungen für die DMP in dem sie Verträge mit Leistungserbringern bzw. ihren Organisationen und Verbänden abschließen.
Das Bundesversicherungsamt ist die zuständige Behörde für die Zulassung (befristete Zulassung, bundesweit einheitliches Verfahren) der DMP.